Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen

Toilettenvermietung und Mobile Raumeinheiten

1. Allgemeines

1.1. Geltung

Grundlage aller jetzigen oder zukünftigen Angebote, Verträge und Leistungen sind die nachfolgenden „Geschäfts- und Leistungsbedingungen“. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.

1.2. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Anlagegüter und Handelswaren bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Bei Kauf/Mietkauf von Anlagegütern und Handelswaren bleiben diese bis zur Vertragserfüllung seitens des Auftraggebers Eigentum der Auftragnehmerin. Die Vertragsgegenstände gelten unabhängig von der Verbindung mit einem Grundstück nicht als dessen wesentliche Bestandteile.

1.3. Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für beide Vertragspartner gilt der Sitz der Auftragnehmerin.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Toilettenvermietung

Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von mobilen Toiletten und deren Entsorgung. Die Kabinen werden in funktionstüchtigem Zustand geliefert. Der Service wird einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung vom Vermieter festgelegt wird. Der Zugang zu den Kabinen ist von Auftraggeber im Sinne der Ziffern 3.2. und 3.3. zu gewährleisten. Falls der Zugang nicht sichergestellt ist, gilt die Leistung seitens der Auftragnehmerin als erbracht.

Reklamationen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Die entsprechende Beseitigung gewährleistet. Beanstandungen berechtigen nicht zur Kürzung der Mietzinszahlung. Die Mindestmietdauer beträgt vier Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt kalenderwochenweise im voraus. Für jede angefangene Woche wird der volle Wochenmietpreis berechnet.

2.2. Mobile Raumeinheiten

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Übergabe an einem Transporteur oder mit fehlender Festlegung des Mieters für einen Auslieferungsort bei Meldung der Versandbereitschaft. Einzelcontainer unterliegen einer Kündigungsfrist von 8 Tagen. Anlagen aus dem Verbund von mehr als zwei Einheiten können mit 14-tägiger Frist gekündigt werden. Fixtermine für den Zeitraum der Mietdauer berechtigen zur vorzeitigen Rückgabe, entbinden aber nicht von der Zahlung des vollen Mietzinses bis zum Endtermin. An- und Rücklieferungstermine werden in der Auftragsbestätigung festgeschrieben. Die Kosten für Transport und Ladung trägt der Mieter. Die Mindestmietdauer beträgt vier Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt kalenderwochenweise im voraus. Für jede angefangene Woche wird der volle Mietpreis berechnet.

2.3. Reinigungsservice

Grundlage unserer Leistungen ist das in der Auftragsbestätigung fi xierte Leistungsverzeichnis. Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende, aus fachlichem Ermessen notwendigen Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Kann die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht zur vereinbarten Leistungszeit erbracht werden, ist der Auftragnehmer unter Abzug einer pauschalierten Aufwendungsersparnis von 30 % berechtigt, 70 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pfl egemitteln erfolgt durch die Auftragnehmerin. Wasser, Strom sowie geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Lagermöglichkeiten für Mitarbeiter und Lagermöglichkeiten für Gerätschaft werden seitens des Auftraggebers unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

3. Aufstellung der Mietgegenstände/Zugangs- und Besichtigungsrecht

3.1.

Die Verlegung der Mietgegenstände vom vertraglich festgelegten Standort bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das Risiko der Verlegung ist auf Seite des Mieters.

3.2.

Der Mieter ist verpfl ichtet, dem Vermieter jederzeit Zugang gemäß Ziffer 3.3. zu den Mietgegenständen zu gewähren, um jedwede Prüfung über Zustand und Funktionalität durchführen zu können.

3.3.

Der Mieter ist verpfl ichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5m für LKWFahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5m an das Servicefahrzeug zu bringen. Das gleiche gilt bei der Abholung der Toilettenkabinen. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.

3.4.

Der Mieter hat bei der Anlieferung des Mietgegenstand anwesend zu sein. Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

3.5.

Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.

4. Benutzung

4.1.

Der Mieter verpfl ichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des Vertrages. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

4.2.

Der Vermieter ist verpfl ichtet, die Mietgegenstände sachgerecht zu behandeln sowie eine fachgerechte Wartung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

5. Termine

Bereitstellungs- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie seitens der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden.

6. Gewährleistung/Haftung

6.1.

Ist der Lieferungsgegenstand mangelhaft oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft oder wird er durch Fabrikationsmängel mangelhaft, so haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur nach den nachfolgenden Bestimmungen.

6.2.

Der Auftraggeber ist verpfl ichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf etwaige Quantitäts- oder Qualitätsabweichungen zu prüfen und etwaige Mängelrügen unverzüglich zu erheben; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von drei Tagen beim Auftragnehmer eingeht. Mängelrügen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge.

6.3.

Entspricht der Lieferungsgegenstand nicht der Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass der Auftraggeber den schadhaften Lieferungsgegenstand uns zur Reparatur übermittelt oder zur Reparatur vor Ort bereithält.

6.4.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner der Auftragnehmerin zu.

6.5.

Bei begründeten Mängelrügen haben wir zunächst das ausschließliche Recht auf zweimalige Nachbesserung, schlägt diese fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.

6.6.

Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig, ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, aus Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

6.7.

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

7. Haftung/Pfl ichten des Mieters

7.1.

Der Mieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zur Untervermietung oder dauerhaften Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.

7.2.

Der Mieter gewährleistet Schutz vor dem unbefugten Zugriff Dritter auf die Mietsache.

7.3.

Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem Verschleiß der Mietgegenstände. Die Verpfl ichtung zur Entrichtung des Mietzinses bleibt hiervon unberührt. Für transportable Toilettenkabinen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

7.4.

Aus nicht sachgemäßen Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteilund sonstige Kosten sind vom Mieter zu tragen.

7.5.

Sofern keine anderslautenden vertraglichen Regelungen getroffen sind, trägt der Kunde die Kosten des Rücktransportes.

8. Versicherung/Sonstige Kosten

8.1.

Insoweit keine große Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, bleibt jeglicher Schadensersatzanspruch gegen die Auftragnehmerin oder deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

8.2.

Voraussehbare Schäden werden bei Personenschäden auf 1 Mio. , 150.000,– bei Sach- und Vermögensschäden und 10.000,– bei Bearbeitungsschäden begrenzt.

8.3.

Höhenversicherung sind vom Auftraggeber zu avisieren und kostenmäßig abzudecken.

8.4.

der Mieter ist verpfl ichtet, schriftlich, nachweislich, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern.

9. Beendigung der Mietzeit/Rückgabe

9.1.

Der Mieter verpfl ichtet sich, die Rückgabe unverzüglich zu avisieren.

9.2.

Die Mietzeit endet mit dem individualvertraglich vereinbarten Termin oder mit Beginn der Woche, die der Abmeldung folgt, die Mietzeit endet nicht, sofern die Kabine nach Abmeldung weiter in Anspruch genommen wird oder bei der Abholung nicht im Sinne der Ziffern 3.2. und 3.3 zugänglich ist.

9.3.

Abmeldungen müssen spätestens bis zum Freitag, 12.30 Uhr, der Vorwoche eingehen, um für die Folgewoche wirksam zu werden. Der Nachweis für den Zugang der Abmeldung obliegt dem Mieter.

9.4.

Vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Auftraggeber nicht von den vertraglichen Pfl ichten.

9.5.

Der Mieter kann den Mietvertrag nach Auftragsbestätigung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpfl ichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung folgende Abstandssumme zu zahlen.

  • Ab Auftragsbestätigung bis 90 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Nettopreises zzgl. MwSt.
  • 60 bis 89 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Nettomietpreises zzgl. MwSt.
  • 30 bis 59 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Nettomietpreises zzgl. MwSt.
  • 10 bis 29 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Nettomietpreises zzgl. MwSt.
  • bei weniger als 10 Tagen vor Mietbeginn: 80 % des Nettomietpreises zzgl. MwSt.

Nach Mietbeginn (erfolgte Auslieferung/Abholung) ist der Mietpreis gemäß Vertragsgegenstand fällig. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.

9.6.

Gibt der Mieter die Mietgegenstände nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jede angefangene Woche bis zur Rückgabe an den Vermieter Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Wochenmiete zu zahlen (bei Veranstaltungen ¼ der vereinbarten Veranstaltungspauschale pro Woche). Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mitgegenstand geltend machen.

10. Zahlungsbedingungen

10.1.

Die Mietrechnungen für Toiletten und Reinigungsleistungen sind sofort netto zu zahlen.

10.2.

Rechnungen aus jeglichen Vertragsarten für Mobile Raumeinheiten sind sofort netto zahlbar.

10.3.

Leistungen und Preise werden vom Auftragnehmer freibleibend festgesetzt und können nach Vertragsschluß dann modifi ziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.

10.4.

Aufrechnung von Entgelten sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig oder nicht zugestanden ist.

10.5.

Auf Verlangen des Vermieters können gesonderte Zahlungsbedingungen (Vorkasse) festgelegt werden.

11. Zahlungsverzug

11.1.

Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist stehen der Auftragnehmerin ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu.

11.2.

Bleibt der Mieter mehr als acht Tage nach dem ersten Mahndatum in Verzug, hat die Auftragnehmerin das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen.

11.3.

Die unter 11.2. beschriebenen Rechte kommen auch im Falle der Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers zur Anwendung.

11.4.

Für jede Mahnung gilt ein Kostensatz der Verwaltung von 5,– als vereinbart.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1.

Änderungen von Vertragsinhalten bedürfen der Schriftform.

12.2.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Rechte aus Verträgen an Dritte zu übertragen.

12.3.

Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen lassen die Wirksamkeit der anderen unberührt. Beide Vertragspartner verpfl ichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Ursprungsbestimmungen entsprechen.

Stand: 1. 10. 2007